AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
1.1 Für sämtliche Leistungen (Beratung des Kunden, Konzeption, Organisation, Planung und Durchführung von Veranstaltungen sowie die vertragliche Beauftragung Dritter) zwischen dem Kunden und der Agentur Colour Events GmbH, Brandenburgstraße 4, 41462 Neuss, Germany (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
1.5 Übt die Agentur, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aus oder setzt es nicht durch, so stellt das keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
1.6 Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version ausschlaggebend.
1.7 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluss gesondert verzeichnet.
2. Vertragsabschluss
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie Vergütungen festgehalten werden.
2.2 Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis Grundlage. Wesentliche Veränderungen sind mit dem Vertragspartner abzustimmen und schriftlich von beiden Seiten zu bestätigen.
2.3 Die Angebote der Agentur sind freibleibend.
3. Event-Leistungen
3.1 Die Agentur ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Konzeptes frei. Den künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt die Agentur nicht.
3.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Vertragspartner unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Vertragspartner kein Kündigungsrecht zu.
3.4 Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden (Veranstalter). Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen und Technik, Verträgen mit Gastronomie, Künstlern & Co.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
4.2 Die Agentur erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich rein netto.
4.3 Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Zahlungen in folgender Staffelung zu veranlagen: 30% der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, 40 % der Auftragssumme 2 Wochen vor Veranstaltungsstart, 30 % der Auftragsumme nach Veranstaltungsende.
4.4 Der Gesamtbetrag ist zahlbar sofort nach Rechnungserhalt, ohne Abzug.
4.5 Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
4.6 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren sowie veranstaltungsbedingte Steuern, Abgaben, Gebühren, Energie- Wasser- und Abfallentsorgungskosten werden vom Kunden (Veranstalter) übernommen.
4.7 Die Verpflegung der Künstler und des veranstaltungsrelevanten Personals (Auf- / Abbau, Technik, Service, Organisation) übernimmt der Kunde (Veranstalter).
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
5.1 Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer nicht statt, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt, Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Agentur ist berechtigt, für ihre Leistungen ein angemessenes, nach Möglichkeit in der Vereinbarung zu regelndes Honorar zu berechnen.
5.2 Alle Leistungen der Agentur, z.B. skizzierte Ideen und Konzepte sowie einzelne Teile daraus, bleiben geistiges Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
5.3 Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
5.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
6. Unmöglichkeit
6.1 Wird die Durchführung der Veranstaltung, aus Gründen die der Kunde (Veranstalter) zu vertreten hat, ganz oder teilweise unmöglich, so behält die Agentur Anspruch auf das vereinbarte Honorar und Zahlung von Ansprüchen, die der Agentur aus der Beauftragung Dritter entstanden sind. Die Agentur wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt.
6.2 Bei Veranstaltungen, die ganz oder nur teilweise im Open-Air Bereich stattfinden, trägt der Kunde (Veranstalter) das Wetterrisiko im vollen Umfang.
6.3 Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Vertragsleistung durch die Agentur oder einer deren Beauftragten infolge von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt entfallen Ansprüche aus diesem Vertrag. Die Agentur wird versuchen, Ersatz zu stellen und dem Kunden (Veranstalter) die Hintergründe unverzüglich mitteilen und im Krankheitsfall durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen.
6.4 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so bleiben Ansprüche der Agentur auf bereits fällig gewordene Aufwendungen und schon erbrachte Leistungen erhalten.
7. Kündigung
7.1 Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach folgender Staffelung: – bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars – bis zu 4 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars – ab 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars. Schon erbrachte Aufwendungen sowie aus der vorzeitigen Kündigung entstehende Ansprüche seitens von der Agentur beauftragter Dritter sind im vollem Umfang vom Kunden (Veranstalter) zu übernehmen.
7.2 Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
7.3 Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
8. Haftung
8.1 Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Agentur nur auf Weisung des Vertragspartners eine Maßnahme durchführt, gegen die sie selbst zuvor Bedenken vorgebracht hat.
8.2 Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.3 Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu.
8.4 Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages oder bei Vertragsverletzung haftet die Agentur nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber der Agentur ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden (Veranstalter) ist die Agentur nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.
8.5 Die Agentur haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistungen dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. Die Agentur haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Agentur zurückzuführen sind.
8.6 Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und die Agentur als Mitversicherungsnehmer anzugeben.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
9.1 Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
9.2 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
10. Anzuwendendes Recht
10.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragspartner und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
11.2 Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben, die jedoch vor Veröffentlichung von beiden Vertragspartnern freizugeben sind.
11.3 Die Agentur ist in jeglichen Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.
11.4 Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. 11.5 Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
Stand: August 2007
Colour Events GmbH, Brandenburgstraße 4, 41462 Neuss,
Geschäftsführung: Claudia Findeisen, Registergericht Krefeld HRB 11810